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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SOFTWAREWATCHER B.V.

 

1. Definitionen

  1. SoftwareWatcher B.V., mit Sitz in Wolvega, Handelskammernummer (KvK-Nummer) 72328355, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
  2. Der Vertragspartner des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
  3. Parteien sind Dienstleister und Auftraggeber gemeinsam
  4. Mit dem Vertrag ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien gemeint.
  5. Mit Auftrag sind die Abonnements gemeint, die der Auftraggeber auf der Partnerseite von SoftwareWatcher wählen kann: https://www.softwarewatcher.nl/partner/
  6. Die Website des Dienstleisters wird als Softwarewatcher.nl bezeichnet.
  7. Mit Nutzer sind Personen gemeint, die die Website Softwarewatcher.nl besuchen und über diese Website eine Softwareauswahl vornehmen.

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Dienstleistungen des Dienstleisters oder in dessen Namen.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Vertrag beinhaltet für den Dienstleister stets Bemühensverpflichtungen, keine Erfolgsverpflichtungen.

3. Zahlung

  1. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, es sei denn, die Parteien haben hierüber schriftlich andere Vereinbarungen getroffen oder auf der Rechnung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben.
  2. Zahlungen erfolgen ohne Berufung auf Aussetzung oder Verrechnung durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf die vom Dienstleister angegebene Bankverbindung.
  3. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so befindet er sich kraft Gesetzes, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Dienstleister berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  4. Bleibt der Auftraggeber im Verzug, so wird der Dienstleister zur Einziehung übergehen. Die Kosten dieser Einziehung gehen zulasten des Auftraggebers. Befindet sich der Auftraggeber im Verzug, so schuldet er dem Dienstleister neben der Hauptforderung auch die gesetzlichen (Handels-)Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstigen Schaden. Die Inkassokosten werden anhand des niederländischen Erlasses zur Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) berechnet.
  5. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, einer Beschlagnahme oder eines Zahlungsaufschubs (surseance van betaling) des Auftraggebers sind die Forderungen des Dienstleisters gegen den Auftraggeber sofort fällig.
  6. Verweigert der Auftraggeber seine Mitwirkung bei der Ausführung des Auftrags durch den Dienstleister, so ist er dennoch verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Preis zu zahlen.

4. Angebote und Offerten

  1. Die Angebote des Dienstleisters sind höchstens 2 Monate gültig, es sei denn, im Angebot ist eine andere Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so erlischt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind unverbindlich und berechtigen den Auftraggeber bei Überschreitung weder zur Vertragsauflösung noch zum Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

5. Preise

  1. Die in Angeboten, Offerten und Rechnungen des Dienstleisters genannten Preise verstehen sich exklusive MwSt. und eventueller sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Preise der Dienstleistungen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Kostenpreisen. Erhöhungen dieser Kosten, die der Dienstleister zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. des Zustandekommens des Vertrags nicht vorhersehen konnte, können Anlass für Preiserhöhungen geben.
  3. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt angewandten Preisniveau. Der Dienstleister hat das Recht, die dem Auftraggeber zu berechnenden Vergütungen halbjährlich zum 1. Januar oder zum 1. Juli anzupassen.
  4. Angepasste Preise und Tarife werden dem Auftraggeber so schnell wie möglich mitgeteilt.

6. Informationsbereitstellung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die der Dienstleister für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags für erforderlich hält, rechtzeitig, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Weise zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen ein, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.
  4. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von jedem Schaden in welcher Form auch immer frei, der sich aus der Nichteinhaltung der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Verpflichtung ergibt.
  5. Stellt der Auftraggeber die vom Dienstleister verlangten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrags, so wird die Platzierung auf der Website SoftwareWatcher.nl aufgeschoben, bis diese Informationen verfügbar sind.

7. Kündigung & Änderung

  • Die Kündigung & Änderung des Auftrags kann per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.
  • Bei Kündigung per E-Mail sind folgende Angaben zu machen: Name der Kontaktperson, Name der Unternehmenssoftware und Telefonnummer.
  • Der Auftrag ist monatlich kündbar.
  • Die Kündigung oder Änderung des Auftrags wird wirksam, nachdem der Dienstleister die Mitteilung erhalten hat, oder zu einem späteren angegebenen Zeitpunkt.

8. Ausführung des Vertrags

  1. Der Dienstleister führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können und gemäß den Anforderungen guter fachlicher Arbeit aus.
  2. Der Dienstleister hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Ausführung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Zustimmung.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister rechtzeitig mit dem Auftrag beginnen kann.

9. Vertragsdauer des Auftrags

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Art des Vertrags ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

10. Höhere Gewalt

  1. Ergänzend zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) gilt, dass eine Pflichtverletzung des Dienstleisters bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber dem Dienstleister nicht zugerechnet werden kann, wenn ein vom Willen des Dienstleisters unabhängiger Umstand vorliegt, durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise verhindert wird oder durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen billigerweise nicht vom Dienstleister verlangt werden kann. Zu diesen Umständen zählen auch Leistungsstörungen von Zulieferern oder anderen Dritten, Stromausfälle, Computerviren, Streiks und Arbeitsniederlegungen.
  2. Tritt eine Situation wie vorstehend beschrieben ein, in deren Folge der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen
  3. Der Dienstleister ist in dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, auch nicht, wenn der Dienstleister infolge der höheren Gewalt einen Vorteil erlangt.

11. Aufrechnung

  1. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, eine Schuld gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegen den Dienstleister aufzurechnen.

12. Aussetzung

  1. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, die Erfüllung einer aus diesem Vertrag folgenden Verpflichtung auszusetzen.

13. Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek).

14. Haftung für Schäden

  1. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Vertrag ergeben, es sei denn, der Dienstleister hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Dienstleister für eventuelle Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt aus der nicht ordnungsgemäßen Funktion der vom Dienstleister bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Geräte, Software, Datenbestände, Register oder anderer Sachen resultieren.
  3. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Nutzer aufgrund falscher Informationen auf der Website SoftwareWatcher.nl entstehen
  4. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Dienstleisters oder seiner leitenden Untergebenen beruhen

15. Haftung des Auftraggebers

  1. Wird ein Auftrag von mehr als einer Person erteilt, so haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die aufgrund dieses Auftrags dem Dienstleister geschuldet werden.
  2. Wird ein Auftrag mittelbar oder unmittelbar von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person erteilt, so kann diese natürliche Person zugleich privat Auftraggeber sein. Dafür ist erforderlich, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person betrachtet werden kann. Bei Zahlungsverzug der juristischen Person haftet die natürliche Person daher persönlich für die Zahlung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese, auf Verlangen des Auftraggebers oder nicht, auf den Namen der juristischen Person oder auf den Namen des Auftraggebers als natürliche Person oder auf beide ausgestellt wurde.

16. Freistellung

  1. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen stehen.

17. Rügepflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich schriftlich dem Dienstleister zu melden. Die Beanstandung enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Dienstleister in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren.
  2. Eine Beanstandung kann jedenfalls nicht dazu führen, dass der Dienstleister verpflichtet werden kann, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.

18. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Retentionsrecht

  1. Wird der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, so hat der Dienstleister das Recht auf Zurückbehaltung. Die Dienstleistung wird dann nicht erbracht, bis der Auftraggeber vollständig und vereinbarungsgemäß bezahlt hat.
  2. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig.

19. Geistiges Eigentum

  1. Die genannten absoluten geistigen Eigentumsrechte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters weder kopiert, Dritten gezeigt und/oder zur Verfügung gestellt noch anderweitig verwendet werden.

20. Geheimhaltung

  1. Jede der Parteien hält die Informationen, die sie (in welcher Form auch immer) von der anderen Partei erhält, sowie alle anderen Informationen über die andere Partei, von denen sie weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder Informationen, von denen sie erwarten kann, dass ihre Verbreitung der anderen Partei Schaden zufügen kann, geheim und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr Personal die genannten Informationen ebenfalls geheim hält.
  2. Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
    1. die zum Zeitpunkt des Empfangs dieser Informationen durch den Empfänger bereits öffentlich waren oder danach öffentlich geworden sind, ohne dass die empfangende Partei eine ihr obliegende Geheimhaltungspflicht verletzt hat;
    2. von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie sich bereits im Zeitpunkt der Übermittlung durch die andere Partei in ihrem Besitz befanden;
    3. die die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, wobei dieser Dritte berechtigt war, diese Informationen an die empfangende Partei weiterzugeben
    4. die von der empfangenden Partei aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offengelegt werden.
  3. Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer dieses Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.

21. Vertragsstrafe bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht

  1. Verstößt der Auftraggeber gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Geheimhaltung, so verwirkt der Auftraggeber zugunsten des Dienstleisters eine sofort fällige Vertragsstrafe von € 5.000 für jeden Verstoß sowie einen Betrag von € 500 für jeden Tag, an dem der Verstoß fortdauert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber zugerechnet werden kann. Darüber hinaus ist für das Verwirken dieser Vertragsstrafe weder eine vorherige Inverzugsetzung noch ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Es muss auch kein Schaden irgendeiner Art vorliegen.
  2. Das Verwirken der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Vertragsstrafe lässt die übrigen Rechte des Dienstleisters unberührt, einschließlich seines Rechts, neben der Vertragsstrafe Schadensersatz zu verlangen.

22. Streitbeilegung

  1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist niederländisches Recht anwendbar.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Richter des Gerichts Noord-Nederland (rechtbank Noord-Nederland) vorgelegt.